1. Verbindlichkeit und Zweck

Die Haus-, Bade-, und Saunaordnung ist für alle Besucher der TURM ErlebnisCity Oranienburg verbindlich. Die TURM ErlebnisCity Oranienburg ist eine Einrichtung, die jedem Besucher ein Höchstmaß an Freizeitvergnügen bereiten soll. Diese Haus- und Badeordnung soll darüber hinaus Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit garantieren. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt der Besucher die Haus- und Badeordnung an.

2. Öffnung, Einlass, Eintritt

Die Öffnungszeiten und die Kassenschlusszeiten sind in der Eingangshalle der TURM ErlebnisCity Oranienburg ausgehängt. Die Geschäftsleitung kann die Benutzung der TURM ErlebnisCity Oranienburg ganz oder teilweise einschränken. Personen mit schweren geistigen Behinderungen und Epileptiker dürfen nur mit einer Begleitperson in das Bad. Nichtschwimmer bis zu 7 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Keinen Zutritt zum Bad haben Personen mit ansteckenden Krankheiten, Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen sowie Personen, die betrunken sind oder unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen. Tiere haben keinen Zutritt. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Für Eintrittskarten, die verloren gegangen sind oder nicht eingelöst werden, wird weder Ersatz geleistet, noch Geld zurückerstattet. Mit dem Lösen einer Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf eine Sitz- oder Liegemöglichkeit (Stuhl, Liege etc.)

3. Allgemein

Das Personal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Personals, insbesondere des Chefs vom Dienst (MOD) ist Folge zu leisten. Das Personal ist berechtigt, Besucher, welche die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Gäste belästigen oder gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung, von der weiteren Nutzung auszuschließen. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisungen, macht sich der Besucher des Hausfriedensbruchs strafbar. Wer sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände verschafft, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Beschwerden, Wünsche oder Anregungen nimmt jeder Mitarbeiter der TURM Erlebniscity Oranienburg entgegen.

4. Baden, Verweilen

Die Betriebszeiten werden von der Geschäftsleitung festgesetzt und öffentlich bekannt gegeben. Die Badezeiten richten sich nach den gelösten Karten. Bei Überschreiten ist ein entsprechender Betrag nachzuzahlen. Die Bade- und Saunagäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung sowie die Sauberkeit innerhalb der TURM ErlebnisCity Oranienburg nicht gefährdet werden. Der Aufenthalt im Naßbereich des Erlebnis- und Sportbades ist von jedem Badegast nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Aus Sicherheitsgründen ist auf der Großwasserrutsche nur folgende Rutschhaltung zugelassen: Rückenlage, Blickrichtung voraus. Kinder unter 7 Jahren dürfen die Rutsche nur in Begleitung bzw. Anwesenheit (am Anlandbecken) eines Erziehungsberechtigten benutzen.

Die Sprunganlage wird nur vom Personal geöffnet. Beim Springen ist darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist. Das Sprungbrett darf immer nur von einer Person betreten werden. Wippen ist nicht gestattet. Mutwillige Verunreinigungen werden mit einem Reinigungsentgelt von 25,00 € belegt. Findet ein Badegast seine Kabine, den Schrank usw. verunreinigt vor, so sollte er dies unverzüglich dem Personal melden. Seife oder andere Körperreinigungsmittel und Cremes dürfen außerhalb der Duschanlagen nicht verwendet werden. Lüftungsgitter an den Fensterfassaden dürfen nicht mit Taschen, Handtüchern oder anderen Gegenstände belegt werden.

5. Saunieren

Der Aufenthalt im Saunabereich ist nur unbekleidet gestattet. Vor dem Benutzen der Saunaanlage hat sich der Badegast gründlich zu reinigen und abzutrocknen. In den Schwitzkammern ist ein Liege- und Sitztuch zu benutzen. Eigene Aufgussmittel dürfen nicht mitgebracht und angewandt werden. Es wird empfohlen, die im Saunabereich ausgehängte Saunaanleitung zu beachten.

Herz- und bzw. Kreislauf-erkrankte Personen haben vor Benutzung das Personal zu informieren.

6. Verbote

Es ist nicht erlaubt,

  • die Duschräume und die Badehalle, sowie den Saunabereich mit Straßenschuhen zu betreten,
  • Gegenstände, die unter Gewalteinwirkung zerbrechen, z. B. Glas, Porzellan, etc. mitzubringen,
  • die Badezonen und das Schwimmbecken zu verunreinigen,
  • das Rauchen ist im gesamten Haus untersagt
  • die Benutzung des Schwimmbereiches des Wellenbeckens durch Nichtschwimmer,
  • von den Beckenrändern ins Wasser zu springen, zu rennen, andere Personen ins Wasser zu stoßen,
  • an den Einstiegsleitern oder anderen Haltestangen zu turnen, im Wasser Badeschuhe oder Schwimmflossen zu tragen,
  • der Gebrauch von Rundfunk- und Fernsehgeräten, sowie Musik- und Signalinstrumenten,
  • das Ausspucken auf den Boden oder in das Badewasser,
  • das Fotografieren und Filmen inkl. mit Fotohandys, das Verteilen von Werbematerial jeder Art, Geldsammlungen jeder Art.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann durch die Geschäftsleitung oder durch den MOD ein Hausverbot bis zu einem Jahr ausgesprochen werden. Verstöße gegen ein ausgesprochenes Hausverbot werden als Hausfriedensbruch gewertet und strafrechtlich zur Verfolgung gebracht.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Im Restaurant gekaufte Speisen und Getränke, dürfen nur in den hierfür vorgesehen Räumen, auf den Terrassen, im Außenbereich, oder an der Sauna verzehrt werden.

7. Haftung

Sämtliche Bade- und Saunaeinrichtungen sind von den Besuchern pfleglich zu behandeln. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen bei der Regelung der Haftpflicht. Die Stadtservice Oranienburg GmbH haftet für Sach- und Vermögensschäden, sofern diese von ihr, ihren Bediensteten oder Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

Bei höherer Gewalt und Zufall, sowie Mängel, die auch bei der Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, (z. B. Stromausfall), haftet die TURM Erlebniscity Oranienburg nicht. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeugen. Für den Verlust eines Schrankschlüssels oder eines Chips ist ein Betrag nach gültiger Tariftafel zu entrichten. Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben. Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

8. Ausnahmen

Die Haus- und Badeordnung gilt nur für den allg. Hausbetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung bedarf. Dieses muss mit der Geschäftsleitung geklärt werden.

9. Schul- und Vereinsnutzung

Die Benutzung der Einrichtungen ist mit dem Personal vor Ort zu klären. Sie unterliegen der Haus- und Badeordnung.

Oranienburg, den 01.01.2007

 
 
 

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